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IPD - Die Volksabstimmungs Partei! Gemäß Grundgesetz!

Re: IPD - Die volksabstimmungs Partei! Gemäß Grundgesetz!

Beitragvon RichterRichter » Mo Mär 22, 2010 8:57 pm

Abstimmung: Wieviele Nebentätigkeiten dürfen Politiker haben ?

Meinst du nach dem Gesetzt?
Wobei ich nicht das illegale Parteiengesetz meine, sondern nach Art. 38 Grundgesetz!
;)
oder
Nach den Vorgaben des eigenen Geldbeutels, der Ehefrau/Ehemanns/Lebensgefährten oder der Parteispitze?
:lol:
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Re: IPD - Die volksabstimmungs Partei! Gemäß Grundgesetz!

Beitragvon RichterRichter » Di Mär 23, 2010 12:20 pm

Hat keiner die Lösung?
Keine Idee?

Kommt traut euch!!!
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Re: IPD - Die volksabstimmungs Partei! Gemäß Grundgesetz!

Beitragvon Weltfrieden » Di Mär 23, 2010 1:10 pm

Ordentlich gewählte und bezahlte Volksvertreter sollen sich ausschließlich um die Belange des Volkes kümmern.
Ein klares Nein zu Nebentätigkeiten.
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Re: IPD - Die volksabstimmungs Partei! Gemäß Grundgesetz!

Beitragvon Der_Dipl_Ing » Di Mär 23, 2010 1:51 pm

"Ordentlich gewählte" ... :lol:
Immer diese Einschränkungen! :roll:

Denke, wir bleiben nur bei "gewählte", denn "ordentlichgewählt" - d.h., gemäß Art. 38 GG - wurde nach 1958 noch kein Politiker!

Ok, das "klares Nein" ist deine persönliche Meinung - oder?

Aber was steht im Gestzbuch?
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Re: IPD - Die volksabstimmungs Partei! Gemäß Grundgesetz!

Beitragvon Sokrates » Di Mär 23, 2010 9:52 pm

Die Schweiz - ein Vorbild ? - In Sachen Demokratie sicherlich.

Die Volksabstimmung ist ein Instrument der Direkten Demokratie in der Schweiz. Dabei können alle Stimmberechtigten zu einem – zuvor auf dem Weg der Volksinitiative oder des obligatorischen beziehungsweise fakultativen Referendums hervorgebrachten – Vorschlag oder politischen Gegenstand abstimmen.

Es gibt es generell kein Quorum, somit entscheidet stets die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen über Annahme oder Ablehnung der Vorlage; zudem muss es auf Bundesebene bei Verfassungsänderungen und andere obligatorische Referenden auch in der Mehrheit der Kantone eine zustimmende Mehrheit geben, das sogenannte Ständemehr. In der Schweizer zweistufigen Volksgesetzgebung ist sie der zweite und abschliessende Schritt des Verfahrens.

Die Volksabstimmung gibt es auf allen politischen Ebenen in der Schweiz. Sie wird je nachdem als kommunale (in der Gemeinde), kantonale (im Kanton) oder Eidgenössische Volksabstimmung (im Gesamtstaat Schweiz) bezeichnet. Auf Bundesebene ist die Volksabstimmung die letztinstanzliche Entscheidung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Volksabsti ... Schweiz%29

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Re: IPD - Die volksabstimmungs Partei! Gemäß Grundgesetz!

Beitragvon Sokrates » Di Mär 23, 2010 11:08 pm

Abstimmungen über Atomkraftwerke:

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Ein Kernkraftwerk (KKW), auch Atomkraftwerk (AKW), ist ein Wärmekraftwerk zur Gewinnung elektrischer Energie durch kontrollierte Kernspaltung.
Kernkraftwerk Grohnde. Unter der Kuppel befindet sich der Kernreaktor. Links erkennt man zwei Kühltürme.

Physikalische Grundlage ist die Energiefreisetzung bei der Spaltung von schweren Atomkernen. Sie beruht darauf, dass die Bindungsenergie pro Nukleon in den Spaltprodukten größer ist als vorher im spaltbaren Kern. Diese Energie wird hauptsächlich als Bewegungsenergie der Spaltprodukte freigesetzt. Durch deren Abbremsung im umgebenden Material entsteht Wärme, mit der Wasserdampf erzeugt wird.

Größere Kernkraftwerke bestehen aus mehreren Blöcken, die je für sich unabhängig voneinander elektrischen Strom erzeugen. Zurzeit sind weltweit 210 Kernkraftwerke mit 436 Reaktorblöcken am Netz.[1]

http://de.wikipedia.org/wiki/Kernkraftwerk

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Re: IPD - Die volksabstimmungs Partei! Gemäß Grundgesetz!

Beitragvon RichterRichter » Mi Mär 24, 2010 9:14 am

Abschalten oder weiter nutzen ?

Wie, ihr gebt das nicht vor? :?


Wollt ihr damit sagen, dass eure eigene Meinung zu diesem Thema nicht relevant ist, sondern ihr nur den Volkeswillen umsetzen wollt, so wie es in einer Volksabstimmung vom Souverön bestimmt wird?


Wenn es das ist, was ihr wollt, dann finde ich es suuuuppppperrrr ! :D
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Re: IPD - Die volksabstimmungs Partei! Gemäß Grundgesetz!

Beitragvon Sokrates » Mi Mär 24, 2010 9:37 am

Vertrag von Lissabon - Abstimmung
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Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet wurde und am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Der Vertrag von Lissabon reformierte den Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag). Er übernahm dabei wesentliche Inhalte des EU-Verfassungsvertrags, der 2005 in Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war. Im Gegensatz zum Verfassungsvertrag ersetzte er EU- und EG-Vertrag aber nicht, sondern änderte sie nur ab.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon

weitere Quelle:
http://europa.eu/lisbon_treaty/index_de.htm

Bild
Bürgerinitiativen für Abstimmungen
http://www.eu-vertrag-stoppen.de/rechtsstaat/recht.html

Wieso darf der Souverän bei der beabsichtigten Aufgabe hoheitlicher Rechte nicht abstimmen ?
Entscheidet der Chef in einer Firma, oder der Auszubildende ?
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Re: IPD - Die volksabstimmungs Partei! Gemäß Grundgesetz!

Beitragvon Der_Dipl_Ing » Mi Mär 24, 2010 9:55 am

in einer Diktatur (hier EU oder BRD) entscheidet nur der Diktator und nicht der Untertan!!!

Beweis zur (Parteien)Diktatur in der BRD:
Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948
„Heute ist es wieder möglich von diesen alten Dingen zu sprechen, denn gerade diese Demokratie die sich als besonders progressistisch bezeichnet, will die Teilung der Gewalten zu mindestens zu großen Teilen aufheben.
In dem Entwurf einer deutschen Verfassung, die der deutsche Volksrath ausgearbeitet hat, finden sich zum Beispiel eine Reihe von Bestimmungen die nichts anderes bedeuten, als den Ausdruck dafür, dass das Prinzip der Teilung der Gewalten in dieser Verfassung nicht mehr gelten soll.
Dort ist letzten Endes die gesamte Gewalt im Parlament konzentriert, das Parlament soll letzten Endes nicht nur Gesetze erlassen können und die Regierung politisch kontrollieren können, sondern es soll letzten Endes auch über die Rechtmäßigkeit eines Geschehens entscheiden können.

Wenn man das tut, dann hat man alle Voraussetzungen für die Installierung einer Diktatur schon verwirklicht!“

Tondokument dazu:
http://www.youtube.com/watch?v=ygK3wl59F10

Und so kam es dann auch, dieses Grundgesetz wurde am Volk vorbei einfach beschlossen!


Mir wird grad ko....übel! :oops: :evil: :( Bild
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Re: IPD - Die volksabstimmungs Partei! Gemäß Grundgesetz!

Beitragvon Sokrates » Mi Mär 24, 2010 10:04 am

Eine Bürgerinitiative für die Abstimmung zum EU-Vertrag
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